AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.
  2. Unsere Nachweise sind freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Der Kontakt zum Verkäufer wird grundsätzlich über die HRC HOSPITALITY REAL ESTATE CONSULTING hergestellt. Bei anschließenden direkten Verhandlungen ist die HRC jeweils über das Ergebnis zu informieren.
  3. Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei Vertragsabschluß durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen oder Personen oder Familienangehörige des Angebotsempfängers wird die Weitergabe unterstellt. Auch hier entsteht ein unmittelbarer Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
  4. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Angebotsempfängers aufgelöst oder aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist der Angebotsempfänger, wenn er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.
  5. Der Empfänger ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm das Objekt bekannt ist. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis und bei Kauf, Einräumung eines Vorkaufsrechts oder Vermietung unseren Provisionsanspruch an. Die Provision gilt insbesondere auch bei Übernahme des Objektes im Wege einer Zwangsversteigerung oder einer Auktion oder bei Übernahme aus Konkurs als vereinbart.
  6. Die Provision ist in allen Fällen vom Käufer bzw. Erwerber des Rechts oder Mieter bzw. Pächter zu zahlen und ist im Preis nicht enthalten. Sie beträgt, soweit nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart, in allen Fällen 6% des Verkaufspreises zzgl. gegebenenfalls anfallender gesetzlicher Steuern. Bei Einräumung eines Vorkaufsrechts, eines Ankaufsrechts, Erbbaurechts, Miete oder Pacht gelten die ortsüblichen Sätze als vereinbart.
  7. Die Provisionspflicht gilt insbesondere ebenfalls für die Vermittlung von Beteiligungen an oder die käufliche Übernahme von Gesellschaften, die Eigentümer des von uns nachgewiesenen Grundstückes oder Projektes sind. Die Provision beträgt auch in diesem Fall 6% vom Grundstückswert, der im Exposé der HRC ausgewiesen ist.
  8. Werden über von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge – ganz gleich welcher Art – insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche dem Angebotsempfänger wirtschaftlich die Verfügungsmacht oder Nutzung des Objektes verschaffen, ist der Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig.
  9. Sofern der Empfänger dieses Angebots mit dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei Abschluss des Kaufvertrages ist unsere Firma hinzuziehen.
  10. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil ist uns gestattet.
  11. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Hamburg.